Sie flitzen auf Gehwegen, schlängeln sich durch den Verkehr und queren schon mal bei Rot eine Kreuzung: E-Scooter bieten Mobilität und Spaß – und bergen viele Unfallgefahren.
Eine schmerzhafte Bilanz
E-Scooter werden in Stadt und Land zunehmend als Fortbewegungsmittel genutzt. Hohes Tempo, Selbstüberschätzung und Unachtsamkeit führen jährlich zu rund 3.600 Unfällen, die eine Spitalsbehandlung der Scooter-Fahrer nach sich ziehen. Am häufigsten sind Knochenbrüche, Abschürfungen und Prellungen sowie Sehnen- und Muskelverletzungen. Der Kopf bleibt meist ungeschützt: Eine Helmpflicht besteht nur für unter Zwölfjährige; lediglich etwa zwei Prozent aller Scooter-Nutzer tragen einen Helm und beugen damit schweren Schädel-Hirn-Traumata vor. Drei Viertel aller Scooter-Unfälle sind selbst verursacht, doch lässt sich die Unfallgefahr bei Beachtung einiger „Regeln“ deutlich reduzieren – wir informieren, wie man es richtig macht.
Fahren und Parken
Laut Kuratorium für Verkehrssicherheit werden E-Scooter mit durchschnittlich 20 km/h und somit meist schneller als erlaubt gefahren – in Fußgängerzonen etwa ist Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben. Rad- oder Mehrzweckstreifen sind zu nutzen, das Fahren auf Gehsteigen ist generell verboten, es können jedoch Ausnahmen existieren.
Auf der Straße sind Änderungen der Fahrtrichtung anzukündigen, worauf viele Lenker aus Unwissenheit oder Leichtsinn verzichten. Möglicherweise sind sie auch zu unsicher, um ein Handzeichen zu geben – das sollte geübt werden, bevor man sich auf die Straße wagt. Und wer im Bewegungsrausch glaubt, noch rasch bei Rotlicht eine Kreuzung queren zu können, landet oft genug – dann mit Blaulicht – direkt im Krankenhaus. Gefährlich ist es zudem, zu zweit auf dem dafür nicht ausgelegten E-Scooter zu stehen oder gar ein Kind mitzunehmen, das sich bei einer Bremsung nicht abstützen kann.
Übrigens: Auch Handynutzung, Musikhören und Alkoholkonsum werden als häufige Unfallursachen identifiziert!
Leih-Scooter haben überdies den Nachteil, dass man bei spontaner Miete wohl kaum einen Helm mit sich führt. Sie werden zudem oft achtlos abgestellt und behindern Passanten; ein Ärgernis für Fußgänger und mobilitätseingeschränkte Personen – auf Gehwegen unter 2,5 m Breite gilt deshalb ein Abstellverbot!
E-Scooter kaufen
Wer mit der Anschaffung eines E-Scooters liebäugelt, sollte die erforderliche Ausrüstung mitbedenken: Wirksame Bremsen, Rückstrahler nach vorne, hinten und zur Seite sowie Lichtanlage für Fahrten im Dunklen. Empfehlenswert sind überdies Blinker, zwei unabhängige Bremsen sowie Glocke oder Hupe. Am besten lässt man sich im Fachgeschäft beraten, um sicher unterwegs und für künftige Anforderungen gerüstet zu sein – und gleich eine Probefahrt zu absolvieren, um sich mit der Handhabung vertraut zu machen.
Vorsicht Langfinger
Auch an Diebstahl-Sicherungen sollte man denken: Im Vorjahr kam es österreichweit zu über 3.000 Eigentumsdelikten und zahlreichen mutwilligen Sachbeschädigungen an E-Scootern. Absperren beim Abstellen heißt das Gebot, und weil einfache Schlösser leicht zu knacken sind, empfehlen Experten robuste Modelle sowie Kombinationen etwa von Bügel- und alarmgesichertem Bremsscheibenschloss. Am besten sind die Aufbewahrung in gesondert versperrten Räumen sowie die Verankerung des Scooters an festen Objekten. Auch smarte Schlösser und GPS-Tracking-Systeme gewinnen an Bedeutung: Das eigene Smartphone ermöglicht individuell programmierbare Zugangscodes, biometrische Erkennung und Fernüberwachung.
Empfehlung zur Absicherung
Anders als in Deutschland braucht man in Österreich keine Versicherung für E-Scooter, anzuraten ist sie dennoch, denn Freizeitunfälle sind nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt. Eine private Unfallversicherung schließt diese Lücke. Besonders wichtig ist die Privathaftpflicht, die hierzulande – wie zumeist auch eine Diebstahlversicherung – automatisch in eine hoffentlich vorhandene Haushaltsversicherung integriert ist und selbst hohe Schadenersatzforderungen nach Personenschäden mit dauerhaften Folgen abdeckt. Auch eine Rechtsschutzversicherung für Anwalts- und Sachverständigenaufwand ist überlegenswert, da man bei Unfällen unversehens in einen kostspieligen Rechtsstreit verwickelt sein kann.
⇒ Beachten Sie unbedingt die rechtlichen Rahmenbedingungen, ob der Scooter nicht vielleicht schon als Motorfahrrad gilt und damit kennzeichen- und versicherungspflichtig ist. Es besteht dann kein Versicherungsschutz aus der Privathaftpflichtversicherung
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